Für Arbeitssicherheitsschuhe dürfen nur Einlagen mit geprüften Materialen verwendet werden die von Hersteller der Sicherheitsschuhe zugelassen sind.
Die Gesetzesregelung BGR 191, die die persönliche Schutzausrüstung regelt findet hier Anwendung.
Da jeder Sicherheitsschuhhersteller verschieden Materialien zur Einlagenherstellung zugelassen hat, kümmern wir uns zu ihrer Sicherheit um die perfekte Herstellung ihrer Einlagen.
Kostenträger für Sicherheitsschuhe und deren Einlagen sind nicht wie üblich die Krankenkassen, sondern die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaften.
Kontaktieren sie uns wir helfen ihnen weiter!